Anonyme Online-Kontaktmöglichkeit für Hinweise zu Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen
Die ESF-Verwaltungsbehörde räumt Präventivmaßnahmen gegen Betrug einen hohen Stellenwert ein. Betrug hat nicht nur potenzielle finanzielle Auswirkungen, sondern kann auch den Ruf einer Organisation schädigen.
Personen, die einen Betrugs- oder Korruptionsverdacht melden wollen, können sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „nicht anonym“ oder „anonym“ melden.
Weitere Informationen zum Thema Betrugsprävention finden Sie auf der Internetseite der ESF-Verwaltungsbehörde:
Betrugs- und Korruptionsprävention
Dort finden Sie auch eine anonyme Online-Kontaktmöglichkeit für Hinweise zu Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen:
Webformular für Meldungen von Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen