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Anonyme Online-Kontaktmöglichkeit für Hinweise zu Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen

Die ESF-Verwaltungsbehörde räumt Präventivmaßnahmen gegen Betrug einen hohen Stellenwert ein. Betrug hat nicht nur potenzielle finanzielle Auswirkungen, sondern kann auch den Ruf einer Organisation schädigen.

Personen, die einen Betrugs- oder Korruptionsverdacht melden wollen, können sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „nicht anonym“ oder „anonym“ melden.

Weitere Informationen zum Thema Betrugsprävention finden Sie auf der Internetseite der ESF-Verwaltungsbehörde:
Betrugs- und Korruptionsprävention

Dort finden Sie auch eine anonyme Online-Kontaktmöglichkeit für Hinweise zu Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen:
Webformular für Meldungen von Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen

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