Navigation und Service

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Internetseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist bestrebt, diesen Internetauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.biwaq.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird redaktionell behoben.

  1. Videos
    Videos enthalten zum Teil keinen Untertitel.
  2. PDF-Dokumente
    PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei zugänglich.
  3. Bilddateien (JPEG)
    Bilddateien sind teilweise nicht barrierefrei zugänglich.

Bedienelemente, wie die Sortier- und Filter-Auswahl sowie Tabsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten. Dies betrifft beispielsweise die Tastaturbedienbarkeit von Tab-Modulen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.06.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung ausgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

BIWAQ-Team des BBSR
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn

biwaq@bbr.bund.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


Diese Seite

© GSB 7.0 - 2015