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Förderrichtlinie JUGEND STÄRKEN im Quartier veröffentlicht

Am 10.07.2014 ist die gemeinsame Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum neuen Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ in Kraft getreten.

JUGEND STÄRKEN hilft Kommunen zu helfen

„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird an ausgewählten Standorten in benachteiligten Stadtteilen und Regionen deutschlandweit umgesetzt. Das Modellvorhaben unterstützt Kommunen darin, passgenaue Hilfsangebote für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf zu entwickeln. Neben individuell zugeschnittenen Hilfen können auch Mikroprojekte zur Aufwertung des sozialräumlichen Umfelds von und mit Jugendlichen durchgeführt werden. Damit werden die Entwicklung der jungen Menschen und zugleich die Nachbarschaften vor Ort gestärkt.

Die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Mittelbündelung für benachteiligte Quartiere mit dem Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ist ein wichtiger Beitrag des Bundes für eine fachübergreifende, integrierte, soziale Stadtentwicklung vor Ort.

Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes gefördert.

Weitere Informationen finden sie auf www.jugend-staerken.de.

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