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5. Finanzierung

Fragen und Antworten

5.1 Ist es in BIWAQ V möglich, eine Vergütung an Teilnehmende zu zahlen?

Nein. Eine Vergütung der Teilnehmenden ist nicht vorgesehen. Die Teilnahme an den BIWAQ-Maßnahmen ist regelmäßig für die Teilnehmenden kostenfrei.

5.2 Kann aus BIWAQ-Mitteln eine Immobilie angekauft werden?

Nein, das ist nicht möglich. Nach Art. 64 VO (EU) 2021/1060 sowie Art. 16 Abs. 1 VO (EU) 2021/1057 sind Kosten für den Erwerb von Land und Immobilien sowie von Infrastruktur von vornherein von einer Förderung und somit auch eine Erstattung ausgeschlossen

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