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4. Handlungsfelder, Zielgruppen und Aktivitäten

Fragen und Antworten

4.1 Welche Handlungsfelder gibt es in BIWAQ V?

BIWAQ V beinhaltet Handlungsfeld 1 „Nachhaltige Integration in Beschäftigung“ und Handlungsfeld 2 „Stärkung der lokalen Ökonomie“.

Das Handlungsfeld 1 „Nachhaltige Integration in Beschäftigung“ kann ergänzt werden durch das Handlungsfeld 2 „Stärkung der lokalen Ökonomie“. Eine Umsetzung ausschließlich im Handlungsfeld 2 ist nicht vorgesehen.

Beide Handlungsfelder von BIWAQ V können miteinander kombiniert werden und auch für den sozialen Zusammenhalt und Teilhabe insgesamt in der Gebietskulisse wirken. Die Arbeit mit Teilnehmenden in den Projekten (Zielerreichung) steht dabei im Vordergrund.

Die Umsetzung der Handlungsfelder kann zwischen Teilvorhabenpartnern aufgeteilt werden. Bei der Ausgestaltung ist zu berücksichtigen, dass sich die Zielerreichung des BIWAQ-Gesamtprojekts an den Teilnehmendenzahlen in Handlungsfeld 1 orientiert.

4.2 Ist eine einzelbetriebliche Förderung im Handlungsfeld 2 „Stärkung der lokalen Ökonomie“ möglich?

Nein. Es erfolgt keine einzelbetriebliche Förderung, sondern eine Förderung über (bestehende oder zu gründende) lokale Unternehmensnetzwerke. Genaueres ist der Förderrichtlinie nach der vorgesehenen Bekanntmachung zu entnehmen.

4.3 Können Personen, die in BIWAQ IV oder anderen Förderrunden bereits teilgenommen haben, in BIWAQ V erneut teilnehmen?

Ja. Die Zielgruppen werden durch die Förderrichtlinie BIWAQ V und einen Förderbescheid festgelegt. Darüber hinaus können Teilnehmende, die bereits bspw. in BIWAQ IV erfasst worden sind, auch in BIWAQ V wieder teilnehmen.

4.4 Gibt es bei BIWAQ V eine Bagatellgrenze für die Mindestzeit der Teilnahme an einem Vorhaben?

Teilnehmerbezogene Daten im Rahmen von Vorhaben/Maßnahmen, die folgende Kriterien erfüllen, werden grundsätzlich nicht erfasst für:

  • individuelle Kurzberatungen (maximal 8 Stunden, z.B. Telefonberatungen und sonstige Kurzzeitberatungen)
  • kollektive Informationsveranstaltungen (z.B. Großveranstaltungen, Orientierungstage)

4.5 Gibt es sanktionsbewehrte Teilnehmende?

Die Planung der Output- und Ergebnisindikatoren muss durch den potenziellen Zuwendungsempfänger realistisch erfolgen.
Nach der Bewilligung des Vorhabens ist der Zuwendungsempfänger grundsätzlich gem. Nr. 5 BNBest-GK-ESF-Bund dazu verpflichtet, der Bewilligungsbehörde alle wesentlichen Änderungen in Bezug auf das bewilligte Vorhaben unverzüglich mitzuteilen. Dies beinhaltet auch alle Umstände, die Auswirkungen auf die Zielerreichung/Zuwendungszweck (z.B. Anzahl der erreichten Teilnehmenden) haben können.
Sollte es zu einer Unterschreitung der zu erreichenden Indikatoren kommen, kann die Zuwendung durch die DRV Knappschaft-Bahn-See im Rahmen des Ermessens (teilweise) zurückgefordert werden.
Nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit der DRV Knappschaft-Bahn-See auf.

4.6 Wie wird der Migrationsanteil definiert? Sind hier Menschen mit Migrationshintergrund gemeint oder Ausländer?

Es gelten die Vorgaben des ESF-Plus: Als Mensch mit Migrationshintergrund gilt, wer

  • keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

    oder

  • selbst oder mind. ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde und 1950 oder später nach Deutschland eingewandert ist.

4.7 Zählt die Vermittlung von Teilnehmenden in eine Berufsausbildung gleichwertig als Projekterfolg wie die Vermittlung in Arbeit?

Die Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung fließt in den Indikator „Teilnehmende, die nach Ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige“ ein, da es sich bei betrieblichen Auszubildenden um abhängig Beschäftigte handelt.

4.8 Dürfen beim dem Ergebnisindikator „Anzahl Teilnehmende, die nach Ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige“ auch Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse („Minijobs“) mitgezählt werden?

Ja, hier werden auch Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse („Minijobs“) gezählt.

4.9 Gibt es Vorgaben, wie die Verbesserung/Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu belegen ist? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit soll voraussichtlich über einen Teilnehmendenfragebogen erhoben werden. Genauere Informationen erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.

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