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3. Programmgebiete, Ausgangssituation und Handlungsbedarf

Fragen und Antworten

3.1 Kann oder soll die BIWAQ-Gebietskulisse oder das Projekt mit weiteren Förderprogrammen verbunden sein?

Die Verbindung mit anderen Förderprogrammen ist nicht Antragsvoraussetzung.

Synergieeffekte mit anderen Programmen sind wünschenswert, aber keine Fördervoraussetzung. Doppelförderungen sind auszuschließen. Es gelten die beschriebenen Antragsvoraussetzungen für die BIWAQ-Gebietskulisse.

3.2 Kann ein Antrag gestellt werden, wenn noch keine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ erfolgt ist?

Eine Bewerbung (Vorhabenskonzept im Interessenbekundungsverfahren) kann auch durch Kommunen eingereicht werden, die zum Zeitpunkt des Interessenbekundungsverfahrens noch nicht in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen wurden. In diesen Fällen ist der Nachweis über die zukünftige Aufnahme bis spätestens zur Antragstellung zu erbringen. Eine eingereichte Bestätigung der zuständigen Landesverwaltung ist dazu erforderlich und ausreichend.

3.3 Ist eine Umsetzung der Handlungsfelder „Nachhaltige Integration Beschäftigung“ und „Stärkung der lokalen Ökonomie“ eines BIWAQ-Projektes in mehreren, in einer Kommunen vorhandenen Gebietskulissen der Städtebauförderung möglich?

Grundsätzlich nicht. Die Handlungsfelder eines BIWAQ-Projektes sollen aufeinander aufbauen. Schwerpunkt ist das Handlungsfeld „Nachhaltige Integration in Beschäftigung“ und damit die auf Teilnehmende bezogene Arbeit. Die Umsetzung des Handlungsfelds „Stärkung der lokalen Ökonomie“ ist zusätzlich und ergänzend im Projekt in der Gebietskulisse möglich. Eine Umsetzung in zwei räumlich getrennten Gebietskulissen macht es nicht möglich, dass beide Handlungsfelder entsprechend der Zielsetzungen von BIWAQ V gebündelt wirken.

3.4 Kann eine Kommune nur für ein Fördergebiet ein BIWAQ-Projekt beantragen oder kann sich das BIWAQ-Projekt auch auf zwei Gebietskulissen beziehen?

Jede Kommune kann nur einen Förderantrag einreichen. Die Bezirke der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind ebenfalls mit jeweils einem Förderantrag antragsberechtigt.

Die Förderung soll grundsätzlich in einer Gebietskulisse gebündelt wirken, eine Aufteilung eines BIWAQ-Projektes auf mehrere Gebietskulissen ist möglich, wenn sich dies aus Bedarfslagen ergibt und die Umsetzung zweckmäßig ist. Die Antragsvoraussetzung im Zusammenhang mit der Städtebauförderung für die BIWAQ-Gebietskulisse ist zu beachten.

Darüber hinaus müssen sich alle Gebietskulissen eine Antrages im selben Zielgebiet des ESF Plus befinden (Stärker entwickelte Regionen: hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier; Übergangsregionen: hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

3.5 Sind im BIWAQ V (wie in BIWAQ IV) auch räumliche Ergänzungsgebiete zulässig?

Ja, für Handlungsfeld 2 sind räumliche Ergänzungsgebiete zulässig. Zur Erläuterung siehe Förderrichtlinien, Seite 8. Die Ergänzungsgebiete müssen unmittelbar angrenzen. Es ist eine plausible Erläuterung erforderlich. In Handlungsfeld besteht 1 keine Möglichkeit für räumliche Ergänzungsgebiete.

3.6 Wie wird erhoben, ob die Teilnehmenden aus der BIWAQ-Gebietskulisse kommen?

Teilnehmende sollen vorrangig aus der für das BIWAQ-Projekt festgelegten Gebietskulisse kommen. Dies ist durch eine passgenaue und zielgruppengerechte Teilnehmendenansprache in der Gebietskulisse von BIWAQ sicherzustellen. Entsprechend können grundsätzlich auch Teilnehmende aus anderen benachteiligten Quartieren teilnehmen.

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