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ESF-Förderperiode 2014-2020

In der aktuellen ESF-Förderperiode 2014-2020 werden BIWAQ-Projekte in zwei Förderrunden umgesetzt. Für die erste Förderrunde 2015-2018 konnten aus 128 Interessenbekundungen mehr als 70 Kommunen mit ihren Projekten ausgewählt werden. In einer zweiten Runde 2019-2022 können 49 Kommunen gefördert werden.

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Interessenbekundungen für die neue Förderrunde 2019-2022 ausgewählt

Am 13.09.2017 startete der Aufruf für die neue Förderrunde (2019-2022) des bewährten ESF-Bundesprogrammes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ des BMI. Mit BIWAQ können Kommunen Projekte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat umsetzen.

Gefördert werden arbeitsmarktpolitische Projekte, die

  • die nachhaltige Integration von arbeitslosen/langzeitarbeitslosen Frauen und Männern ab 27 Jahre in Beschäftigung fördern,
  • zu einer Stärkung der lokalen Ökonomie beitragen,
  • über die Verknüpfung mit weiteren Handlungsfeldern der integrierten Stadtentwicklung einen zusätzlichen Quartiersmehrwert bewirken und die innerstädtische Kohäsion verbessern.

In der neuen Förderrunde legt BIWAQ den Fokus auch auf die Digitalisierung.

Die Karte zeigt die Projektkommunen der BIWAQ-Projekte in der ESF-Förderperiode 2014-2020 BIWAQ Projektkommunen in der ESF-Förderperiode 2014-2020Quelle: BBSR

So können Qualifizierungsmaßnahmen zur Erlangung digitaler Kompetenzen, die Akquise von Praktikums- und Arbeitsplatzangeboten oder der Aufbau beziehungsweise die Stabilisierung von Unternehmensnetzwerken gefördert werden. Durch den offenen Förderansatz bei BIWAQ entscheiden die Kommunen als Antragssteller selbst, welche Maßnahmen in den betroffenen Quartieren zur Integration in Arbeit und/oder zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Ergänzung zu vorhanden Angeboten bedarfsgerecht sind und sich an den Zielen der integrierten Stadtentwicklung vor Ort orientieren.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt“ stattfinden, also in städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadt- und Ortsteilen. So werden die städtebaulichen Investitionen des Programms „Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt“ mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten verzahnt. Das trägt zur Stabilisierung und ganzheitlichen Aufwertung der Quartiere bei.

Für die gesamte ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen rund 104 Millionen Euro aus dem ESF und bis zu rund 70 Millionen Euro nationale Mittel aus dem Haushalt des Bundesbauressorts zur Verfügung.

Schon in der ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden bis zu 184 Millionen Euro bereitgestellt, rund 124 Millionen Euro aus dem ESF und bis zu 60 Millionen Euro Bundesmittel. Diese Förderung kam 221 arbeitsmarktpolitischen, mehrjährigen Projekten in 240 Gebieten der Sozialen Stadt zugute. Insgesamt gab es etwa 65.000 Teilnehmende, davon 43 Prozent mit Migrationshintergrund.

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