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5. Öffentlichkeitsarbeit

Fragen und Antworten

5.1 Können die unter dem BMUB erstellten BIWAQ-Werbe-/-Kommunikationsmittel weiter verwendet werden (z. B. Banner, Beachflags etc.)? Oder muss hier ein Logotausch mit dem BMI-Logo erfolgen?

Das BMI-Logo muss, insbesondere bei Internetseiten und neuen Produktionen, angepasst bzw. verwendet werden. In laufenden Projekten können für bereits produzierte Werbemittel pragmatische Lösungen gefunden werden.

5.2 Wie sieht es mit der Nutzung von BIWAQ-Werbe-/-Kommunikationsmittel nach Projektende aus (z. B. Banner, Beachflags etc.)?

Bei nach Förderende produzierten Werbemitteln darf kein Hinweis mehr auf den Förderkontext enthalten sein. Auch aus PDF-Dateien und von Internetseiten etc. müssen nach Projektende die Förderlogos und der Förderhinweis ebenfalls entfernt werden. Dies gilt für alle Produkte, die im engeren und weiteren Sinne als Publikation gelten. Zulässig ist indes eine Formulierung in Vergangenheitsform. Diese kann so lauten: "Diese Publikation ist ursprünglich entstanden im Projekt xxx, das im Zeitraum von xx bis xx aus Mitteln des ESF und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gefördert wurde".

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