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2. Programmgebiete, Ausgangssituation und Handlungsbedarf

Fragen und Antworten

2.1 Können Projekte in Gebieten durchgeführt werden, die nicht Gebiete der Sozialen Stadt sind?

Nein. Förderkulisse von BIWAQ sind grundsätzlich nur Programmgebiete des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt (BIWAQ als Partnerprogramm der Sozialen Stadt). Der Ort der Durchführung des Projekts liegt dabei grundsätzlich im Soziale Stadt-Gebiet. Informationen über die Aufnahme Teilnehmender und Unternehmen, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb der Soziale-Stadt-Gebiete haben, finden Sie in der der Förderrichtlinie BIWAQ IV (Nr. 3). Sofern Sie räumliche Ergänzungsgebiete einbeziehen, müssen diese bereits in der Interessenbekundung feststehen. Eine Nachaufnahme im Antragsverfahren oder in der operativen Projektpraxis ist nur in besonders begründeten Einzelfällen möglich.

In Gebieten, in denen verschiedene Programme der Städtebauförderung gebündelt werden, ist grundsätzlich eine Kooperation der Akteure erwünscht (z. B. Stadtumbau oder Aktive Zentren mit Sozialer Stadt). In diesen Fällen muss im Antrag deutlich werden, wie sich das BIWAQ-Projekt in die Gesamtförderarchitektur vor Ort einbettet.

2.2 Kann eine Kommune für mehrere Programmgebiete der Sozialen Stadt in der gleichen Kommune eine Interessenbekundung einreichen?

Ja. Eine Kommune kann für mehrere Gebiete gebündelt eine Projektidee einreichen. Die Interessenbekundung sollte nachvollziehbar erläutern, dass das Konzept als Lösungsbeitrag für die spezifischen Problemlagen der verschiedenen Gebiete geeignet ist.

Verbundprojekte, in denen mehrere Kommunen für unterschiedliche Programmgebiete eine gemeinsame Interessenbekundung einreichen, sind ausgeschlossen. Für den Sonderfall „Stadtstaat“ besteht die Möglichkeit, dass ein Bezirk für mehrere Programmgebiete, auch außerhalb des Bezirks, eine bezirksübergreifende Interessenbekundung einreichen kann.

2.3 Können Projekte auch in Gebieten der Sozialen Stadt umgesetzt werden, deren Förderung aus der Sozialen Stadt vor Ablauf des BIWAQ-Förderzeitraums endet?

Ja. Voraussetzung ist, dass das Gebiet zum Zeitpunkt der Interessenbekundung für BIWAQ formal als Programmgebiet des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt ausgewiesen ist bzw. war. Hierzu zählen auch sog. „ruhende“, „ausfinanzierte“ und (gegenüber dem Bund) „abgerechnete“ Gebiete. Eine entsprechende Liste der Programmgebiete bis einschließlich 2016 steht auf www.biwaq.de zur Verfügung.

Für Programmgebiete der Sozialen Stadt im Bundesland Sachsen ist eine besondere Kohärenzabgrenzung zu beachten,(„aktive“/„auslaufende“ Gebiete). Die Auswahl der sächsischen Programmgebiete wird im Hinblick auf die Förderfähigkeit im Interessenbekundungsverfahren geprüft.

2.4 Welche Punkte sind bei den Erläuterungen zu Ausgangssituation und Handlungsbedarf zu berücksichtigen?

Ein Kernaspekt ist die Analyse der Quartiersentwicklung im regionalen und gesamtstädtischen Kontext:

  • Wie unterscheidet sich die Quartiersentwicklung von der gesamtstädtischen und regionalen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf die Handlungsfelder Beschäftigung und lokale Ökonomie?
  • Was sind zentrale Hemmnisse, die diese unterschiedliche Entwicklung begründen?
  • Welche gebietsbezogenen, gesamtstädtischen und regionalen Ressourcen wurden noch nicht in ausreichendem Maße ausgeschöpft?

Sofern Sie besondere Handlungsbedarfe für spezifische Zielgruppen identifizieren, z. B. Frauen, Alleinerziehende, Bewohnerinnen und Bewohner mit Migrationsbiografie oder Soloselbständige, machen Sie zu diesen Zielgruppen zusätzliche quantitative Angaben im Textfeld oder den Angaben zu den sozialräumlichen Daten. Falls sich die Interessenbekundung auf mehrere Programmgebiete bezieht, und diese sich in den Problemlagen unterscheiden, gehen Sie prägnant und differenziert auf die einzelnen Gebiete ein.

2.5 Für die benannten Programmgebiete gibt es die geforderten sozialräumlichen Daten zur Ausgangs- und Problemlage nicht. Was ist zu tun?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob sie alle verfügbaren Recherchewege ausgeschöpft haben. Geeignete Quellen für die Recherche relevanter Daten sind neben kommunalen und regionalen Statistikstellen sowie den Landestatistikämtern z. B. lokale und regionale Arbeitsmarktstatistiken und -auswertungen der Bundesagentur für Arbeit und sozialräumliche Monitoringdaten der Gebiete. Je nach Ansatz, Umfang und Stand der Fortschreibung finden Sie Gebietsdaten in den integrierten Entwicklungskonzepten (IEK). Verwenden Sie soweit wie möglich aktuelle Daten.

Sofern für einzelne Gebiete aufgrund räumlicher Zuschnitte oder lokaler Spezifika keine Daten vorliegen, können Sie ggf. Daten der jeweiligen statistischen Bezirke oder Stadtteile verwenden, zu denen die Gebiete gehören. Falls keine Daten verfügbar sind, begründen Sie dies im Abschnitt „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ und geben Sie Schätzwerte an. Versuchen Sie soweit wie möglich, plausibel und genau zu schätzen. Die Tabelle zu den sozialräumlichen Daten ist auch in diesen Fällen vollständig auszufüllen. Wenn Ihre Angaben auf Schätzungen beruhen, vermerken Sie dies in der rechten Spalte und erläutern Sie im Abschnitt „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ die Grundlagen Ihrer Schätzung.

Für den Fall, dass sich Ihre Interessenbekundung auf mehrere Programmgebiete bezieht, geben Sie kumulierte Werte (bei absoluten Zahlen) und Durchschnittswerte (bei Quoten) an und gehen Sie im Textfeld auf die spezifischen Problemlagen der einzelnen Gebiete ein.

2.6 Unsere Kommune hat ein neues Gebiet der Sozialen Stadt beim Land beantragt. Ist es möglich, für den Fall, dass das Gebiet bis zum 31.12.2018 nicht in das Programm Soziale Stadt aufgenommen wird, die für das nicht zuwendungsfähige Quartier eingeplanten Mittel für Maßnahmen im „antragskonformen“ Gebiet der „Sozialen Stadt“ einzusetzen? Oder würde das Projektbudget entsprechend reduziert?

Sofern absehbar ist, dass das neue Gebiet bis zum Stichtag 31.12.2018 nicht in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen wird, ist im Antragsverfahren nachzuweisen, dass das laufende Soziale-Stadt-Gebiet im Mittelpunkt der Projektaktivitäten steht und gesetzte Projektziele und Zielwerte auch ohne die geplanten Aktivitäten im zweiten Gebiet erreicht werden können. Sofern die Kommune im Antragsverfahren Anpassungen im Hinblick auf Projektziele, Zielwerte und Aktivitäten vornehmen möchte, ist dies ebenfalls plausibel zu begründen. Eine ggf. mit potenziellen Änderungen des Projektkonzepts einhergehende Anpassung des Projektbudgets ist in jedem Fall zu prüfen.

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