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Veröffentlichung Förderrichtlinie BIWAQ V

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Förderrichtlinie BIWAQ V zum ESF Plus-Programm des Bundes "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" veröffentlicht. Interessenbekundungen sind ab dem 10.02.2023 bis spätestens zum 20.03.2023 (12:00 Uhr MESZ) über das Onlinesystem Z-EU-S einzureichen (https://foerderportal-zeus.de). Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Antragsberechtigt für das ESF Plus-Förderprogramm des Bundes BIWAQ V sind Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms "Soziale Stadt". Möglich ist die sozialräumliche Verbindung mit einer ehemaligen Gebietskulisse, wenn die Gesamtmaßnahme bereits beendet, aber die Bedarfslage für BIWAQ weiterhin vorhanden ist.

Förderrichtlinie BIWAQ V

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