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ESF Plus-Förderprogramm des Bundes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ EU-Förderperiode 2021 bis 2027

Veröffentlichung Kurzantrag BIWAQ V für einen vorzeitigen Vorhabenbeginn

Seit August 2022 steht die Vorankündigung der Förderrichtlinie BIWAQ V den Kommunen zur Verfügung. Interessierte Kommunen konnten einen Antrag vorbereiten und bereits erste Gespräche mit Teilprojektpartnern und auch dem Jobcenter führen, sowie ein Gesamtprojekt anhand der neu ausgerichteten Handlungsfelder in BIWAQ V entwickeln.

Um Kommunen bereits vor Bekanntmachung der Förderrichtlinie eine Antragsvorbereitung zu ermöglichen, wurden auch Fragen bereits in FAQ („Frequently Asked Questions“; häufig gestellte Fragen) zusammengefasst und ebenfalls auf www.biwaq.de veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen möchte Kommunen kurzfristig den Projektbeginn für BIWAQ V auf der Grundlage der Vorankündigung schon im Januar 2023 ermöglichen. Ein Beginn eines BIWAQ V-Projektes kann damit auf Antrag grundsätzlich vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides auf eigenes Risiko erfolgen.

Für die Beantragung eines sogenannten vorzeitigen Vorhabenbeginns wurde ein Kurzantrag auf www.biwaq.de veröffentlicht. Angaben zum Verfahren und zum Ablauf sind dem Formular zu entnehmen. Der vorzeitige Vorhabenbeginn ist durch das BMWSB zu genehmigen. Die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027 sind zu beachten. Die Fördergrundsätze finden Sie auf www.esf.de.

Die Antragstellung erfolgt außerhalb des Projektverwaltungssystems Förderportal Z-EU-S.

Die Prüfung der Anträge auf Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns erfolgt auf Grundlage der Vorankündigung. Hierbei ist es ausreichend, die grundlegenden Bedarfe in der Gebietskulisse und die Projekte in den Handlungsfeldern zu skizzieren. Das BMWSB bewertet die Förderwürdigkeit im Einzelfall.

Die Förderrichtlinie BIWAQ V wird im Januar 2023 bekannt gegeben.

Mit Bekanntgabe der Förderrichtlinie wird das Interessenbekundungsverfahren für BIWAQ V und das anschließende Antragsverfahren über das Projektverwaltungssystem Förderportal Z-EU-S eröffnet. Projekte mit dann bereits genehmigten vorzeitigen Vorhabenbeginn reichen hier ebenfalls Interessenbekundungen auf Grundlage der Angaben des Kurzantrags und nach Aufforderung durch die DRV KBS als Bewilligungsstelle finale Anträge ein.

Kurzantrag in BIWAQ V: Antrag für einen vorzeitigen Vorhabenbeginn

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