Navigation und Service

3. Handlungsfelder, Zielgruppen und Aktivitäten

Fragen und Antworten

3.1 Ist eine Kombination der beiden BIWAQ-Handlungsfelder möglich?

Die Interessenbekundung kann ein oder beide Handlungsfelder zum Inhalt haben (Förderrichtlinie BIWAQ IV, Nr. 2). Bei einer möglichen Kombination der Handlungsfelder sollte mit Blick auf die Ergebnisorientierung und die zu erreichenden Teilnehmendenzahlen der Schwerpunkt im Handlungsfeld Beschäftigung liegen (Förderrichtlinie BIWAQ IV, Nr. 2.3). Auch wenn „nur“ das Handlungsfeld „Integration in Beschäftigung“ gewählt wird, ist eine gute Kooperation mit den Unternehmen vor Ort (im Quartier/in der Stadt/in der Region) ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine gelingende Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Sofern beide BIWAQ-Handlungsfelder gewählt werden, legen Sie bitte die Synergieeffekte dar, die Sie bei dieser Kombination erwarten.

3.2 Welche Bedeutung hat im Programm BIWAQ das Themenfeld Digitalisierung?

Das Themenfeld Digitalisierung ist Querschnittsthema im Programm BIWAQ. Dabei geht es darum, dass dort, wo es zielführend ist, Ziele und Aktivitäten in den beiden Handlungsfeldern Beschäftigung und lokale Ökonomie mit Ansätzen zur Förderung der digitalen Bildung und digitalen Ansätzen zur Stärkung der Kompetenzentwicklung und des Marketing lokaler Unternehmen in den Quartieren zu verknüpfen. Auch ist die Verknüpfung der quartiersbezogenen Aktivitäten in den Projekten mit digitalen Themen der Stadtentwicklung möglich. Dabei ist grundsätzlich zu prüfen, ob der gewählte Ansatz geeignet für die jeweilige(n) Zielgruppe(n) ist und einen konkreten und effizienten Beitrag zur Umsetzung der beschäftigungs-, wirtschafts- und stadtentwicklungspolitischen Ziele der Projekte leisten. Zugleich soll die Integration des Querschnittsthemas Digitalisierung die digitale Inklusion der Bewohnerinnen und Bewohner und lokalen Unternehmen in den Quartieren fördern (Förderrichtlinie BIWAQ IV, Nr. 1).

Konkrete Beispiele aus der Förderrichtlinie zum Querschnittsthema Digitalisierung sind (Förderrichtlinie BIWAQ IV, Nr. 3.1-3.3):

  • Handlungsfeld Beschäftigung

    • Aktivitäten zur (Weiter-)Entwicklung berufsbezogener digitaler Kompetenzen der Zielgruppen (z. B. Social-Media-Kompetenzen, Online-Kommunikation)
    • (digitale) Bewerbungstrainings, Mobilitätsförderung, Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit
  • Handlungsfeld lokale Ökonomie

    • Aktivitäten, zur (Weiter-)Entwicklung digitaler Kompetenzen und Ressourcen lokaler Unternehmen, z. B. Onlinehandel, Verknüpfung der Nutzung von Online- und Offline-Marketing (Multichanneling), Social Media und Aufbau von Internetpräsenzen
  • Verknüpfung mit anderen Maßnahmen integrierter Stadtentwicklung

    • Aufbau von digitalen Nachbarschaftsportalen und intergenerativer Hilfen zur Anwendung digitaler Medien, Aufbau und Unterstützung digitaler Lernorte (zur Förderung digitaler Kompetenzen und Teilhabe/E-Citizenship)

3.3 Dürfen Personen unter 27 Jahren an den Projekten teilnehmen?

BIWAQ fördert ausschließlich Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre können z. B. an Projekten des Partnerprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ teilnehmen. Um „Armutskarrieren“ von Kindern und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften frühzeitig entgegen zu wirken, können in begründeten Fällen die Familien der BIWAQ-Teilnehmenden einbezogen werden. Beispiele hierfür sind systemische Betreuungsansätze, in denen die Familien gemeinsam beraten und unterstützt werden. Dabei hat die Vermittlung in andere Angebote Vorrang (Förderrichtlinie BIWAQ IV, Nr. 2.1).

In der Teilnehmendenerfassung von ZUWES werden für BIWAQ nur Teilnehmende erfasst, die das 27. Lebensjahr vollendet haben.

3.4 Wann müssen die Teilnehmendendaten in ZUWES eingegeben werden?

Die Teilnehmendendaten sind fortlaufend in ZUWES zu erfassen, so dass jederzeit der aktuelle Stand der Zielerreichung dargestellt werden kann.

3.5 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Teilnehmende im Hinblick auf die Ergebnisorientierung gezählt werden können?

Teilnehmende, bei denen im Teilnehmendenfragebogen nicht alle Angaben zu den sog. Pflicht-Indikatoren vorliegen oder bei den die Einwilligungserklärung nicht unterschrieben vorliegt können im Hinblick auf die Ergebnisorientierung nicht bei der Zielwerterreichung mitgezählt werden. Da es hierdurch zu sanktionsbehafteten Zielwertverfehlungen kommen kann, können solche Teilnehmende nicht an der ESF-geförderten Maßnahme teilnehmen und müssen von der ESF-Förderung ausgeschlossen werden (vgl. ESF-Teilnehmenden-Fragebogen, Teil A).

3.6 Fördert BIWAQ Projekte, die Geflüchtete als Zielgruppe haben?

An den Projekten können Geflüchtete teilnehmen. Voraussetzung ist, dass ein zumindest nachrangiger Zugang der teilnehmenden Geflüchteten zum deutschen Arbeitsmarkt besteht und die Integration in den Arbeitsmarkt Hauptziel der geplanten Aktivitäten ist (siehe dazu „Merkblatt zum Zugang von geflüchteten Menschen zu den ESF-Programmen des BMUB“).

3.7 Welche Vorgaben gelten im Hinblick auf die Definition der Langzeitarbeitslosigkeit für BIWAQ?

Für BIWAQ gelten – wie für das Operationelle ESF-Bundesprogramm insgesamt – im Hinblick auf die Einstufung der Langzeitarbeitslosigkeit folgende Kriterien (vgl. Ausfüllhilfe ESF-Teilnehmenden-Fragebogen, Teil D):

  • Als Bezugsraum gelten die letzten zwölf Monate vor Maßnahmebeginn (BIWAQ-Teilnahme).
  • Als schädliche Unterbrechung der Langzeitarbeitslosigkeit gilt die Teilnahme an einer Fördermaßnahme nach SGB II oder SGB III, wenn diese mindestens drei Monate gedauert hat. Die Teilnahme an kürzeren Fördermaßnahmen ist unschädlich.
  • Die Aufnahme einer nach SGB II oder SGB III geförderten Beschäftigung ist ab dem ersten Tag eine schädliche Unterbrechung der Langzeitarbeitslosigkeit. Hierzu zählen auch Arbeitsgelegenheiten.
  • Die Aufnahme einer nicht geförderten Beschäftigung im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche gilt ab dem ersten Tag als schädliche Unterbrechung der Langzeitarbeitslosigkeit.
  • Eine Krankheit ist unschädlich, solange sie weniger als sechs Wochen andauert. Dies gilt auch für Zeiten des Mutterschutzes.

Der ESF-Teilnehmenden-Fragebogen und die dazugehörigen Ausfüllhilfen stehen unter ZUWES und www.biwaq.de zum Download zur Verfügung.

3.8 Gibt es bei BIWAQ Beispiele für die Operationalisierung der Projektziele in den beiden Handlungsfeldern?

Im Hinblick auf Ihre Überlegungen zu den Projektzielen empfiehlt das BIWAQ-Team im BBSR, zur Veranschaulichung Ihrer Ziele Wirkungsketten zu erarbeiten. Mithilfe der Wirkungsketten können Sie beschreiben, welche zentralen Annahmen Ihrem Projekt zugrunde liegen und welche Wirkungen bzw. Ergebnisse Sie von den geplanten Aktivitäten erwarten.


Beispiel für eine einfache Wirkungskette im Handlungsfeld Beschäftigung
Input→Output→Ergebnis
Personal und Honorarkräfte für Beratung und Qualifizierung;
Sachmittel
Aktivierung, Beratung und Qualifizierung von 250 Teilnehmenden Vermittlung von 50 Teilnehmenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt (20 %);
Verbesserung beruflicher und sozialer Kompetenzen bei 100 Teilnehmenden

Beispiel für eine einfache Wirkungskette im Handlungsfeld lokale Ökonomie
Input→Output→Ergebnis
Personal für Beratung;
Sachmittel
Beratung von 30 Klein- und Kleinstunternehmen im Hinblick auf gemeinsame Marketingaktivitäten;
Ansiedlungsberatung von 20 Unternehmen
Stabilisierung betrieblicher Situation von 15 Klein- und Kleinstunternehmen;
Ansiedlung von 5 neuen Unternehmen;
Reduzierung Leeerstand (10 %)

3.9 Wie ist die Bagatellgrenze in BIWAQ einzuordnen? Müssen oder dürfen Teilnehmendendaten auch bei einer Verweildauer von weniger als acht Stunden erhoben werden?

Im Programm BIWAQ werden grundsätzlich nur „feste“ Teilnehmende erfasst. Gemäß ESF-Teilnehmenden-Fragebogen Teil E „Definitionen“ müssen für Teilnehmende an Kurzeitmaßnahmen keine Daten erfasst werden („Bagatellgrenze“). Zu den Kurzzeitmaßnahmen zählen Kurzberatungen, z. B. Telefonberatungen sowie kollektive Informationsveranstaltungen mit einer Dauer von bis zu acht Stunden/einem Tag, z. B. Großveranstaltungen oder Orientierungstage. „Bagatellteilnehmende“ werden in diesen Fällen nicht als anrechenbare, feste Teilnehmende über den Teilnehmenden-Fragebogen gezählt.

Nur in Einzelfällen, in denen es sich bei den Kurzzeitmaßnahmen um individuelle teilnehmendenbezogene Aktivitäten handelt, die nicht den Charakter einer Bagatellmaßnahme haben, können diese Teilnehmenden als „feste“ Teilnehmende gezählt werden, sofern der ESF-Teilnehmenden-Fragebogen vollständig ausgefüllt und die Einverständniserklärung unterschrieben wird.

3.10 Fördert BIWAQ im Handlungsfeld lokale Ökonomie Projekte zur betrieblichen Existenzgründung?

Für Existenzgründungen gilt die Kohärenzabgrenzung mit den Ländern: Einzelbetriebliche Gründungsberatung und -förderung in der Vorgründungsphase ist Aufgabe der Länder und im BIWAQ-Programm nicht förderfähig. BIWAQ-Projekte können in der Vorgründungsphase Interessierte zu (lokalen) Angeboten der Förderung von Existenzgründung beraten und sie dorthin vermitteln. In der Nachgründungsphase können die Projekte für eine Stabilisierungsphase von bis zu zwei Jahren nach der Gründung Beratungen und Qualifizierungen von Neuunternehmen anbieten.

3.11 Wo finde ich Informationen zu den Publizitätsvorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit von BIWAQ?

Die Antragstellenden müssen die Publizitätsvorgaben von BIWAQ einhalten (Förderrichtlinie IV BIWAQ, Nr. 6). Gegenüber eigenen Corporate Designs haben die Vorgaben im BMUB-Leitfaden „Toolbox Öffentlichkeitsarbeit“ Vorrang. Der Leitfaden erläutert die Richtlinien für die Gestaltung von Publikationen und Kommunikationsmitteln ESF-geförderter Projekte des BMUB. Grundlage der Erläuterungen ist die von BIWAQ verbindlich und zentral zur Verfügung gestellt „Toolbox Öffentlichkeitsarbeit“. Leitfaden, Toolbox mit Vorlagen für verschiedene Printprodukte und FAQ--Frequently Asked Questions zu den BIWAQ-Publizitätsvorgaben finden Sie unter ZUWES\Öffentliche Medien\BIWAQ.

3.12 Welchen Stellenwert hat bei BIWAQ die Kooperation mit anderen Programmen?

In der Interessenbekundung muss deutlich werden, wie sich das geplante BIWAQ-Projekt von anderen Bundes- oder Landesprogrammen (u. a. aus dem ESF) abgrenzt und wie die geplanten BIWAQ-Aktivitäten konkret mit anderen Programmen verknüpft werden. Dies gilt z. B. für eine ggf. bereits geplante Bewerbung im ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Hier kann die (wünschenswerte) Kooperation z. B. über die Zusammenarbeit in quartiersbezogenen Arbeitskreisen, gegenseitigen Vermittlungsaktivitäten oder gemeinsamen Praxisprojekten in den Quartieren realisiert werden. Ein Aspekt ist die Nutzung der Kooperationspotenziale für systemische Ansätze (gemeinsame Betreuung Familien und Bedarfsgemeinschaften).

Beachten Sie im Hinblick auf die Kohärenz mit anderen Programmen, dass die berufsbezogene Sprachförderung in 2016 als arbeitsmarktpolitische Regelförderung etabliert wurde (vgl. hierzu www.bamf.de). Für den Fall, dass Sie Angebote berufsbezogener Sprachförderung oder andere Angebote der Sprachförderung planen, grenzen Sie diese in der Interessenbekundung von Regelinstrumenten der Sprachförderung deutlich ab.

3.13 Wie weisen die Projekte die Teilnahme an einer Qualifizierung nach?

Der ESF-Teilnehmenden-Fragebogen fragt in Teil D unter den Ergebnisindikatoren neben der Vermittlung in Beschäftigung oder berufliche und schulische Ausbildung u. a. danach, ob der Teilnehmende eine Qualifizierung erhalten hat (Indikator 28, Definition s. Ausfüllhilfe ESF-Teilnehmenden-Fragebogen, Teil D). Um den Abschluss einer Qualifizierung nachzuweisen, müssen die Projekte die Teilnahme anhand einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung bescheinigen. Die qualifizierte Teilnahmebescheinigung muss Angaben über die Dauer und den Gegenstand der Maßnahme enthalten. In der Bescheinigung muss ersichtlich sein, dass der/die Teilnehmende die vorgegebenen Maßnahmebestandteile absolviert hat. Für die Teilnahmebescheinigung finden Sie unter ZUWES\Öffentliche Medien\BIWAQ ein Musterzertifikat, das Sie anpassen können. Sie können auch eigene Zertifikate verwenden, sofern diese den Vorgaben entsprechen.

3.14 Wie stellen die Projekte die Einbindung in die integrierte Stadtentwicklung sicher?

Die Projekte sollen einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem integrierten Entwicklungskonzept der jeweils zuständigen Kommune zum ausgewählten Programmgebiet des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt aufweisen. Diese Vorgabe trägt dem integrierten Ansatz des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt Rechnung. Die integrierten Entwicklungskonzepte beinhalten im Idealfall detaillierte Erläuterungen der Ausgangslagen sowie eine Übersicht lokal abgestimmter fachlicher Entwicklungsziele und Handlungsfelder. Liegt aktuell für das/die Gebiet/e kein integriertes Entwicklungskonzept vor oder gibt das integrierte Entwicklungskonzept aufgrund fehlender Fortschreibung den aktuellen Handlungsbedarf nicht wieder, beschreiben Sie, auf welchen alternativen konzeptionellen Vorarbeiten Ihr Projekt basiert. Beziehen Sie dabei regionale/gesamtstädtische Konzepte und beteiligungsorientierte Elemente ein, z. B. Umfragen mit Bewohnerinnen und Bewohnern oder Ergebnisse von Bürger- und Planungswerkstätten.

Sofern kein aktuelles integriertes Entwicklungskonzept vorliegt, sollte dieses im BIWAQ-Förderzeitraum durch die hierfür Verantwortlichen fortgeschrieben bzw. erarbeitet werden (Förderrichtlinie BIWAQ IV, Nr. 4). Das BIWAQ-Team im BBSR prüft im Antragsverfahren Ihre Angaben zum integrierten Entwicklungskonzept und zur Fortschreibung bzw. Erarbeitung.

3.15 Wie wird der Erfolg der Beratungstätigkeit im Handlungsfeld 2 gemessen?

Das Ziel der Beratung von Mittel-, Klein- und Kleinstunternehmen ist ihre Stabilisierung. Um die Erfolge dieser Arbeit zu messen, sind Sie verpflichtet, ein fundiertes Konzept zu entwickeln (vergleiche „Förderrichtlinie BIWAQ (Förderrunde 2019-2022)“, Nr. 2.2). Bitte überlegen Sie sorgfältig, welche Ergebnisse und Wirkungen Sie als Resultat Ihrer Aktivitäten erwarten. Darauf aufbauend, sollten die Projektvorschläge plausible Wirkungsketten, Datengrundlagen und Methoden zur Messung der Ergebnisse und Wirkungen erläutern. Für beratende Ansätze können z. B. betriebswirtschaftliche Daten (Unternehmenskennzahlen) beratener Unternehmen herangezogen werden (z. B. zu Kapitalquoten, Umsätzen oder Flächenproduktivität). Für nichtberatende Umsätze wie Imageförderung eignen sich z. B. (repräsentative) Befragungen von Nutzerinnen und Nutzern, Kartierungen und Frequenzmessungen, qualitative Interviews mit Akteuren in und außerhalb der Quartiere, Expertengespräche oder Medien- und Imageanalysen. Darüber hinaus spielt für die Einschätzung der Machbarkeit der geplanten Aktivitäten der dominierende Quartierstyp der jeweiligen Programmgebiete Soziale Stadt eine Rolle (Wohngebiete, mischfunktionale Quartiere).

Vor dem Hintergrund der Vielfalt der verschiedenen Datengrundlagen und methodischen Ansätze empfiehlt das BIWAQ-Team im BBSR, Ausgaben für eine externe Evaluation der Aktivitäten im Handlungsfeld lokale Ökonomie einzuplanen. Die externe Evaluation kann Sie darüber hinaus dabei unterstützen, Ihre Projektpraxis regelmäßig zu reflektieren und erreichte Qualitätsstandards zu sichern. Zur Veranschaulichung zeichnet folgende Abbildung idealtypisch den Zusammenhang zwischen Zielen, Aktivitäten und erwarteten Ergebnissen und Wirkungen der Beratung von Mittel-, Klein- und Kleinstunternehmen im Quartier nach:

3.16 Fördert BIWAQ im Handlungsfeld lokale Ökonomie konzeptionelle Vorarbeiten?

Die geplanten Aktivitäten im Handlungsfeld lokale Ökonomie müssen auf fundierten Bedarfs- und Potenzialanalysen basieren und konzeptionell bereits vorbereitet sein. In begründeten Ausnahmefällen sind konzeptionelle Vorarbeiten als erste Stufe der Projektumsetzung förderwürdig. So müssen sich z. B. aus den bereits vorhandenen Analysen genügend Anhaltspunkte ergeben, dass ausreichend Potenziale vorhanden sind, um die Projektziele im geplanten Projektzeitraum zu erreichen. Eine Förderung ist möglich, wenn es sich bei den Vorarbeiten um eine Feinkonzeption handelt, die in einem angemessenen Zeitraum erbracht werden kann, und mit einer zügigen Umsetzung der daraus resultierenden Aktivitäten im Projektzeitraum verbunden wird.

3.17 Welche Aktivitäten können im Bereich Digitalisierung/digitale Inklusion gefördert werden?

BIWAQ setzt in der Förderrunde 2019-2023 einen besonderen Fokus auf die digitale Inklusion. Dies kann zum Beispiel mit Aktivitäten zur (Weiter-)Entwicklung berufsbezogener digitaler Kompetenzen, berufsbezogenen Social-Media-Trainings oder Unternehmensberatung im Bereich Onlinehandel umgesetzt werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Analog zu den weiteren handlungsfeldübergreifenden Aktivitäten sollen die Antragsteller lokale Bedarfe und Ressourcen bei der Entwicklung der Projektaktivitäten berücksichtigen.

3.18 Wie werden unterstützte Unternehmen in den Quartalsberichten korrekt erfasst?

Projekte im BIWAQ-Handlungsfeld lokale Ökonomie erfassen die unterstützten Unternehmen vierteljährlich in den Quartalsberichten. Hierfür steht Ihnen die Funktion „Quartalsberichte“ in ZUWES zur Verfügung. In den Quartalsberichten müssen Sie Angaben zu zwei Indikatoren machen:

Das Bild zeigt einen Screenshot aus ZUWES Screenshot ZUWESQuelle: Bundesverwaltungsamt

Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Daten folgende wichtige Hinweise: Die „Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (Indikator 2)“ ist eine Teilmenge des Indikators „Zahl der unterstützten Unternehmen/Organisationen“. Daher muss der der Wert zum zweiten Indikator identisch oder kleiner als die Zahl des ersten Indikators sein! Achten Sie auch darauf, dass jedes unterstützte Unternehmen unter Beachtung der Bagatellgrenze nur einmal in den Quartalsberichten erfasst wird, auch wenn das Unternehmen über mehrere Quartale und Jahre unterstützt wird (Einfachzählprinzip BIWAQ / ESF Bund, zu Bagatellgrenze vergleiche auch Frage Nr. 3.9).
Weitere Hinweise finden Sie in der Kurzanleitung zur Erstellung eines Quartalsberichts im Programm BIWAQ im Ordner Öffentliche Medien unter ZUWES.

3.19 Dürfen Personen mehrfach an BIWAQ-Angeboten teilnehmen?

Ja. Eine Person kann parallel oder hintereinander mehrere Angebote eines BIWAQ-Projekts wahrnehmen. Das gilt auch für Angebote verschiedener Teilprojektpartner. Dabei sind die Daten der Person jedoch lediglich einmal in ZUWES zu erfassen. Für die Erfassung in BIWAQ gilt das Einfachzählprinzip: Teilnehmende können erst nach Aus- und Wiedereintritt mehrfach gezählt werden.

Diese Seite

© GSB 7.0 - 2015